ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der clavis Kommunikationsberatung GmbH (im Folgenden kurz clavis genannt)

 

Es ist unser Bestreben, das Vertrauen unserer Kunden, das diese uns durch die Auftragserteilung entgegenbringen, durch die Qualität unserer Leistungen und Produkte zu rechtfertigen.  Folgende Geschäftsbedingungen sollen der Klarheit im Geschäftsverkehr dienen.

1. Geltungsbereich

clavis erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

2. Angebote

Alle Angebote von clavis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.

3. Zahlungsbedingungen

Soferne keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art gegen Forderungen von clavis aufzurechnen. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist clavis für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat verrechnet und der Ersatz der Mahnkosten und sonstigen Spesen vereinbart, die zur Einbringlichmachung des Zahlungsrückstandes auflaufen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, die Aufrechnung bei Mängelrügen oder wegen etwaiger Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, unterliegen Pauschalhonorare der jährlichen Indexanpassung gemäß der Jahresinflation des Vorjahres laut Statistik Austria.

4. Obliegenheiten des Kunden/Vertragspartners

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Produkte von clavis sachgerecht und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend zu nutzen, rechts- und gesetzwidrige Handlung sowie jede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen. Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften und die Wahrung der Rechte Dritter selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, clavis schad- und klaglos und von jedem Nachteil frei zu halten, der durch die Übermittlung, Verwendung und Verbreitung von, vom Kunden zur Verfügung gestellten Bildern, Texten oder Daten in sonstiger Form, sei es gegen Verstöße durch das Urheberrechtsgesetz, Wettbewerbsgesetz etc. entsteht. Pflichtverstöße berechtigen clavis zur sofortigen Auflösung des Vertrages. Für die rechtliche Absicherung der von clavis erbrachten Maßnahmen und Leistungen, auch wenn sie von clavis vorgeschlagen sind, hat der Kunde selbst zu sorgen, eine solche, insbesondere aus wettbewerbs-, urheber-, marken-, kennzeichenrechtlicher Sicht durchzuführende Prüfung ist vom Auftrag an clavis nicht umfasst.

5. Gewährleistung, Irrtum

clavis ist bestrebt, nur vertragsgemäße und qualitativ hochwertige Leistungen zu erbringen bzw. Produkte zu liefern. Im Falle von Beanstandungen oder Mängeln wird der Kunde diese dokumentieren und schriftlich an clavis melden. clavis kann sich vom Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist ein nachweislich mangelhaftes Produkt gegen mangelfreies austauscht oder in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Außerhalb des Anwendungsbereiches des KschG wird die Dauer der Gewähr für Mängel mit einem Jahr befristet, wobei im Weiteren auch der Ausschluss des Regressrechtes in der Vertriebskette gemäß § 933 b ABGB als vereinbart gilt. Der Kunde verzichtet auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums.

6. Haftung und Schadenersatz

clavis leistet nur für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden Schadenersatz, diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden. Nicht gehaftet wird für reine Vermögensschäden, Verlust oder Beschädigung aufgezeichneter Daten, für entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. clavis haftet jedenfalls nur insoweit, als Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflichtversicherung von clavis gegeben ist. Soweit clavis für seine Leistungen bzw. Produkte Informationen, Nachrichten oder Daten von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden, übernimmt clavis für deren inhaltliche Richtigkeit bzw. deren Wahrheitsgehalt keine Haftung. Auch übernimmt clavis keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität bei der Wiedergabe oder Verbreitung ihr vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen oder Daten. Für Schäden, aus Leistungsstörungen oder Leistungsverzögerungen, die sich außerhalb des Verantwortungsbereiches von clavis begründen, leistet clavis keinen Ersatz. Ebenso haftet clavis nicht für rechtswidrige oder sonstige, Schäden verursachende Handlungen Dritter bei der Nutzung der Dienste und Produkte von clavis. Die Haftung von clavis für Ansprüche, die aufgrund der von clavis erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern clavis seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder die Notwendigkeit einer solchen für clavis nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.

7. Vergabe von Subaufträgen

clavis behält sich vor, bei Bedarf Subunternehmer mit der Erfüllung von Verpflichtungen von clavis aus diesem Vertrag zu beauftragen. Im Vertragsverhältnis von clavis zu Subunternehmern, Lieferanten bzw. Dritten, welche unmittelbar für clavis Leistungen erbringen, gelten diesen gegenüber Leistungstermine grundsätzlich als im Rahmen eines „Fixgeschäftes“ vereinbart, sodass eine verspätete Erfüllung nicht mehr angenommen wird. Abweichungen hievon, insbesondere die Möglichkeit des Lieferanten zur Leistung nach Setzung einer Nachfrist, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Subunternehmer, Lieferanten bzw. Dritte, welche unmittelbar für clavis Leistungen erbringen, werden clavis schad- und klaglos halten, soweit clavis aus einem durch Überschreiten des Leistungstermins eingetretenen Vertragsrücktritt bzw. durch sonstige Leistungsverzögerungen Schäden oder Nachteile entstehen.

8. Datenschutz

Der Kunde erteilt ihre Zustimmung, dass seine sich im geschäftlichen Verkehr ergebenden, sowie im Rahmen der Leistungen von clavis benötigten, auch soweit sie zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der laufenden Dienste oder zum Schutz eigener Rechte und Daten erforderlich sind, persönlichen Daten von clavis verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Soweit sich clavis Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen und Produkte bedient, ist clavis berechtigt, die Kundendaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung weiterzugeben. Der Kunde stimmt zu, dass diese Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung, des Marketings eigener Leistungen und Produkte sowie der Beratung des Kunden verwendet werden dürfen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des KschG sind, gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck als vereinbart. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von clavis in Innsbruck. Dieser Vertrag und alle mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Fragen unterliegen österreichischem Recht.

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