Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt Unternehmen – auch jene, die formal nicht berichtspflichtig sind – vor neue Herausforderungen. Der Kommunikation kommt dabei eine entscheidende Rolle zu: Nachhaltigkeit darf keine trockene, bürokratische Angelegenheit einer einzelnen Abteilung sein. Sie muss nahtlos in alle Abläufe, Ziele und die Philosophie des Unternehmens integriert werden, sie muss spürbar sein und im Unternehmen gelebt werden.
Mit clavis an Ihrer Seite kommunizieren Sie richtig. Wir von clavis unterstützen Unternehmen bei der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung ihres ESG-Prozesses. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der ECGT und Green Claims Directive.
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Nachhaltigkeit ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, der durch zahlreiche Richtlinien und Regulierungen gestärkt wird. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nachhaltige Praktiken zu implementieren, Abläufe zu verbessern, relevante Kennzahlen zu erheben und ihre Fortschritte transparent sowie glaubwürdig zu kommunizieren. ESG beschreibt einen ganzheitlichen Ansatz, der Nachhaltigkeit aus den Blickwinkeln Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung betrachtet. Die neuen ESG-Regulatorien verlangen jedoch ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft. Doch wofür steht ESG genau, welche EU-Richtlinien sind für Unternehmen relevant und warum ist eine transparente Kommunikation so wichtig? Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick.
ESG – Environmental, Social, Governance: Was steckt hinter den drei Dimensionen?
ESG beschreibt ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Handlungen eines Unternehmens. Das Konzept von ESG benennt spezifische Kriterien, anhand derer die Auswirkungen eines Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen analysiert und messbar gemacht werden. ESG steht für drei zentrale Verantwortungsbereiche:

- Umwelt (Environmental): Unternehmen und Organisationen sollen aktiv Maßnahmen ergreifen, die dem Umweltschutz dienen. Das kann beispielsweise die Reduktion des ökologischen Fußabdruckes oder der Einsatz erneuerbarer Energien sein.
- Gesellschaftliche Verantwortung (Social): Unternehmen und Organisationen sollen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, beispielsweise indem sie Inklusion und Teilhabe fördern und die Rechte von Arbeitnehmer:innen achten.
- Unternehmensführung (Governance): Die letzte Dimension zielt auf eine nachhaltige Unternehmensführung ab. Hierzu zählen transparente Kommunikation, ethische Entscheidungsfindungsprozesse und der Schutz von Stakeholdern wie Mitarbeiter:innen und Aktionär:innen.
Wichtige EU-Richtlinien im Bereich ESG
In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union eine Reihe von Richtlinien verabschiedet, um den Übergang zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen. Unter anderem zählen dazu die CSRD, Green Claims Directive und Empowering Consumer for the Green Transition.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Viele Unternehmen bereiten sich derzeit auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Sie verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu einer umfangreichen Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 wesentliche Erleichterungen für Unternehmen angekündigt: So wurde der Kreis der betroffenen Unternehmen enger gefasst: Zukünftig sind nur mehr große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und entweder mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet. Damit fallen ca. 80 Prozent der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Ergänzend dazu gibt es eine Fristverschiebung um zwei Jahre: Unternehmen, die ursprünglich ab dem Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, sind nun erst ab dem Geschäftsjahr 2027 berichtspflichtig. Wichtiger Hinweis: Die Omnibus-Verordnung muss zunächst dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden sowie weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, ehe sie in Kraft tregen kann.
Viele Unternehmen in Österreich sind jedoch auch indirekt von der CSRD betroffen, da sie als Teil der Wertschöpfungskette von berichtspflichtigen Firmen ebenfalls Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen.

Was die Kommunikation betrifft, sind folgende Richtlinien relevant:
Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT)
Die ECGT-Richtlinie ist eine wesentliche Richtlinie in der Welle an neuer Nachhaltigkeits-Legislatur der EU. Sie schützt Verbraucher:innen vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „nachhaltig“, „biologisch“ und „umweltfreundlich dürfen nur verwendet werden, wenn sie klar belegt werden können. Der Grund ist, dass unlautere Täuschungsmanöver und Greenwashing-Praktiken Konsument:innen daran hindern können, tatsächlich nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Die ECGT-Richtlinie bewegt sich somit nicht nur im Bereich der Nachhaltigkeit und Transparenz, sondern auch stark im Konsument:innenschutz. Sie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden.

Produktionsprozesse oder Unternehmensbereiche beschrieben werden, um nach außen hin ein grünes, nachhaltiges Image zu kommunizieren. Oft sind die geäußerten Claims jedoch nicht haltbar oder irreführend. Die Green Claims Directive der EU-Kommission zielt darauf ab, solche Behauptungen europaweit vergleichbar, transparent und vor allem glaubwürdig zu machen.
Die Regelungen lauten beispielsweise:
- Positive besetzte Begriffe wie zum Beispiel „CO2-neutral“ dürfen nur bei überprüfbarer Einhaltung von dementsprechenden Richtlinien verwendet werden.
- Behauptungen zur Nachhaltigkeit, die nur einen Teil des Produktes oder des Produktionsprozesses betreffen, dürfen nicht zur Bewerbung des Gesamterzeugnisses hergenommen werden.
- Aussagen, welche sich auf Emissionsausgleiche außerhalb der eigentlichen Wertschöpfungskette des Produktes beziehen, sind nicht erlaubt.
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards, die eingehalten werden, dürfen nicht als Vorteile oder produktspezifische Eigenschaften beworben werden.
Die Green Claims Directive ist vor allem für Kommunikations- und Marketingabteilungen von großer Bedeutung. Derzeit ist noch unklar, wann der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein wird. Danach folgt eine voraussichtlich zweijährige Frist, bevor die neuen Regelungen auch im Rechtsrahmen der EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.
