Jerusalema Challenge: Die ganze Welt tanzt auf dem Lizenz-Vulkan

Der Song „Jerusalema“ von Master KG ging mitten in der Corona-Pandemie 2020 viral. Seitdem tanzt die halbe Welt zu diesem Lied, Videos zur Jerusalema-Challenge durchfluten die sozialen Medien. Ob Ärzte-Teams, Fluggesellschaften, Mönche oder die Polizei – so gut wie jede Berufsgruppe schwingt das Tanzbein. Was aber vielen nicht bewusst ist: Für die Veröffentlichung der Tanz-Videos zum Song braucht es eine Lizenz, die in den meisten Fällen nicht im Vorhinein eingeholt wurde.

In der Euphorie wird schnell vergessen, dass bei der Nutzung von Musik das Urheberrecht beachtet werden muss, auch, wenn ein Song für einen Kanal wie YouTube lizensiert ist. In Österreich ist für die Wahrung der Rechte von Autoren, Komponisten und Musikverlegern die Gesellschaft AKM zuständig. Um ein geschütztes Musikstück wie „Jerusalema“ für eine Videoproduktion zu verwenden, sind „(…) die Masterrechte und die Filmherstellungsrechte mit Warner Music zu klären und abzugelten“, schreibt die AKM.

Verletzungen des Urheberrechts werden regelmäßig auf Social Media begangen. Bei einem jugendlichen Tik-Tok-Star wird eventuell ein Auge zugedrückt, aber bei renommierten Unternehmen oder Institutionen wie der Polizei müssen die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden.

Damit Ihnen unangenehme Rechtsangelegenheiten erspart bleiben, haben wir die meistverbreiteten Lizenzverletzungen auf Social Media für Sie zusammengefasst und geben Tipps, wie man Verstöße vermeiden kann.

Vorsicht bei Bildrechten

Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass der Fotograf eines Bildes Inhaber ist und somit die Bildrechte innehat. Demnach hat nur der Urheber das Recht, das Werk zu vervielfältigen, öffentlich auszustellen und zu verbreiten. Verwenden Sie also ein Foto, das jemand anderer geschaffen hat, ohne dessen Erlaubnis einzuholen, laufen Sie Gefahr, die Bildrechte zu verletzen. Fragen Sie also stets den Schöpfer eines Bildes um dessen Genehmigung, bevor Sie ein Bild verwenden! Tipp: Zahlreiche Seiten wie zum Beispiel Unsplash oder pixabay bieten hochwertige, lizenzfreie Gratisfotos zu nahezu jedem Thema an.

Lizenzfreie Musik verwenden

Auch Musikkompositionen fallen ab dem Zeitpunkt ihrer Schöpfung unter das Urheberrecht. Möchten Sie etwa ein Video mit Musik hinterlegen und auf Social Media teilen, so können Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn es sich bei der Musik um ein geschütztes Werk handelt, wie im Falle des Songs „Jerusalema“. Vor der Verwendung eines Musikstücks müssen daher alle erforderlichen Nutzungsrechte von allen Beteiligten eingeholt werden. Tools, wie beispielsweise Instagram Music, ermöglichen die legale Verwendung von Musik auf Social Media.

AKM / austro mechana

Urheberrrecht in der Schweiz – suisa

Urheberrecht Deutschland – GEMA

Achtung vor Text-Plagiaten

Die Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe oder fehlender Erwähnung des Urhebers stellt ebenfalls eine Lizenzverletzung dar. Achten Sie also zum Beispiel auch bei Blogartikeln darauf, den Autor der übernommenen Textpassagen bzw. die genutzte Quelle anzugeben. Bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors müssen die Inhalte zitiert werden. Auch bei der Übernahme von Website-Texten muss der Urheber des geistigen Eigentums angeführt werden.

Beachten Sie diese Rechtsgrundlagen und Sie sind auf der sicheren Seite, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen!

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