Reputationskrisen: „Wir haben eine Gesamtlösung entwickelt“

Allianz hat mit Reputation Protect ein Produkt auf den Markt gebracht, dass Reputationskrisen versichert. Im Interview erläutern Severin Gettinger (Allianz) und Dr. Christian Oppl (Mitglied des Vorstandes der GrECo International AG), wie Unternehmen ihre Reputation mit dieser innovativen Versicherung schützen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt keine begrenzte Aufzählung von versicherten Auslösern einer Reputationskrise, sondern eine Art „All-risk-trigger“.
  • In einem Präventionsworkshop werden mit Experten mögliche Schwachstellen identifiziert. Bei Eintritt des Krisenfalls ersetzt die Versicherung die Kosten für auf Krisen spezialisierte Kommunikationsberater wie clavis Kommunikationsberatung.
  • Erleidet das Unternehmen aufgrund der Reputationskrise Umsatz- bzw. Gewinneinbußen, ist auch dieser Vermögensschaden, der mitunter existenzbedrohend sein kann, versichert.
Severin Gettinger

Was ist das Besondere am Reputation Protect?

Severin Gettinger: Das Besondere und Innovative an dieser Versicherungslösung ist vor allem, dass es keine begrenzte Aufzählung von versicherten Auslösern einer Reputationskrise gibt, sondern eine Art „All-risk-trigger“. Darüber hinaus versichern wir erstmals auch einen aufgrund einer Reputationsbeeinträchtigung entstandenen Vermögensschaden.

GrECo beschäftigt sich umfassend mit dem Thema Reputation. Was ist Ihr Beweggrund?

Christian Oppl: In nahezu allen Rankings betrieblicher Risiken wird das Reputationsrisiko unter den Top-10 existentieller Bedrohungen genannt – so auch zuletzt wieder im Allianz Risikobarometer 2019. Der Ruf eines Unternehmens ist nun einmal als „intangible Asset“ ein wesentlicher Bestandteil des Erfolges und damit des Unternehmenswertes.

Christian Oppl

Wie lässt sich ein Reputationsschaden berechnen?

Christian Oppl: Ob ein Reputationsschaden eingetreten ist, lässt sich mit objektiven, anerkannten Methoden ermitteln. Diese beruhen auf Befragungen von Peer Groups bzw. auf Medienbeobachtung. Die Ermittlung der Schadenhöhe ist dann keine Hexerei: Es geht einerseits um unmittelbare Kosten der „Reparatur“ des Reputationsschadens wie Beratungs- und Medienkosten, anderseits – wenn diese Deckungsvariante gewählt wurde – um die Ermittlung des entgangenen Deckungsbeitrages. Hier unterscheidet sich die Schadenermittlung kaum von der für herkömmliche Betriebsunterbrechungsschäden.

Was alles genau wird von dieser Versicherung gedeckt?

Severin Gettinger: Wir haben eine umfassende Gesamtlösung entwickelt, die nicht nur den Risikotransfer abdeckt. Zunächst enthält sie einen Präventionsworkshop, bei dem mit Experten der Status quo erhoben wird und allfällige Schwachstellen identifiziert werden. Bei Eintritt des Krisenfalls ersetzen wir die Kosten für auf Krisen spezialisierte Kommunikationsberater, wie etwa von clavis Kommunikationsberatung. Nachdem eine schnelle Reaktion entscheidend sein kann, decken wir diese Kosten bis zu einem festgelegten Limit ohne vorherige Abstimmung mit dem Versicherer. Die Reputation wird auch nach Einleitung der Gegenmaßnahmen gemessen, sodass unsere Kunden über ein Monitoring der Wirksamkeit verfügen. Erleidet das Unternehmen aufgrund der Reputationskrise Umsatz- bzw. Gewinneinbußen, ist auch dieser Vermögensschaden, der mitunter existenzbedrohend sein kann, versichert.

Wer definiert, ob es sich bei einem Ereignis um eine Krise handelt und die Experten aktiv werden sollen?

Severin Gettinger: Der Kunde entscheidet selbst, wann er die Polizze in Anspruch nimmt, indem er ein Ereignis meldet, dass er für eine Krise hält. Dann messen unabhängige Experten mittels Medienanalyse, ob tatsächlich eine Reputationsbeeinträchtigung vorliegt. Wir als Versicherer verpflichten uns vorab, diese Feststellung zu akzeptieren und übernehmen auch die Kosten dafür.

Wie kommen Unternehmen zu Reputation Protect? Welche Schritte werden von Ihnen und müssen vom Unternehmen vor der Unterzeichnung einer Polizze gesetzt werden?

Christian Oppl: Üblicherweise wünschen Interessenten vorweg eine Richtquotierung. Für ein verbindliches Offert ist ein kurzer Fragebogen auszufüllen, auf dessen Basis wir ein Angebot legen. Wenn das Angebot – gegebenenfalls nach Adaptierung – passt, erteilen wir beim Versicherer den Polizzierungsauftrag .

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