Mehr Nein als Ja – und immer weniger Klarheit. Auch die Ergebnisse aus den acht Volksbefragungen 2025 bestätigen den langfristigen Trend: Investitionsprojekte werden von der Bevölkerung zumeist abgelehnt. Sie zeigen aber zugleich eine neue Entwicklung: Selbst dort, wo Projekte Zustimmung erhalten, ist diese oft knapp, umstritten und rechtlich angreifbar. Eine Bilanz über ein Instrument, das zunehmend an Stabilität verliert.
Das clavis-Team hat im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 und 31. Dezember 2025 insgesamt 66 direktdemokratische Entscheidungen (Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Bürgerbefragungen) in Österreich zu Bauprojekten mit Ja/Nein-Frage identifiziert. Dabei sind lediglich 20 Entscheidungen im Sinne des Projektes ausgegangen, 46 oder mehr als zwei Drittel der Projekte wurden abgelehnt.
Bilanz 2025
Von den acht im vergangenen Jahr durchgeführten Volks- und Bürger:innenbefragungen endeten fünf gegen das jeweilige Projekt, lediglich drei gingen im Sinne der Projektwerber:innen aus. Auffällig ist dabei weniger die Zahl der Zustimmungen als deren Qualität: Zwei der drei positiven Entscheidungen aus dem Bereich Tourismus/Hotel in Tirol (konkret in Going und Ötz) wurden nur mit hauchdünnen Mehrheiten von knapp über 50 Prozent erzielt.
Bastion Windkraft wackelt
Mit Abstand am häufigsten wurden Bürger:innen zu Windkraftprojekten befragt. Von 23 Befragungen seit 2019 gingen zwölf im Sinne des Projekts aus – Windkraft bleibt damit die einzige Projektkategorie, bei der eine Mehrheit der Befragungen positiv endete. Gleichzeitig zeigte sich im vergangenen Jahr mit zwei negativen Projektbefragungen in Oberösterreich (Grünbach und Schenkenfelden), dass es auch hier für die Projektwerber:innen nicht einfacher wird.

Andere Projekte im Bereich erneuerbarer Energien haben deutlich schlechtere Karten: Zu Photovoltaik-, Biomasse- und Wasserkraftprojekten fanden in den letzten Jahren mehrere Befragungen statt, fast alle endeten mit ablehnendem Ausgang.
Niederösterreich befragt am öftesten, gefolgt von Tirol
Die meisten direktdemokratischen Entscheidungen fanden in den vergangenen sechs Jahren in Niederösterreich statt. 29-mal wurde dort zu den Wahlurnen gerufen, 19-mal stimmte eine Mehrheit gegen das Projekt. In Tirol fanden zwölf Befragungen statt. Erstmals seit Erhebung der Daten gingen dabei zwei Projekte positiv für die Projektwerber:innen aus.
In Oberösterreich endeten sechs von acht Befragungen mit einer Absage durch die Bevölkerung, in der Steiermark und im Burgenland jeweils vier von sechs. Seit Erhebungsbeginn weisen Vorarlberg und Salzburg eine 100-prozentige Ablehnung bei jeweils drei Volksentscheiden auf. In Kärnten gab es im Beobachtungszeitraum eine Befragung, bei der die Bevölkerung für das Projekt votierte. In Wien fand seit 2019 keine Befragung statt.
Ja/Nein-Logik als Risiko für Projekte

Was bedeuten diese Ergebnisse für die Entscheidungstragenden? „Die Zuspitzung komplexer Vorhaben auf eine Ja/Nein-Frage führt zwangsläufig zu Polarisierung und Emotionalisierung“, erklärt Ulrich Müller, geschäftsführender Gesellschafter von clavis. In einer emotional aufgeladenen Stimmung werden sachliche Information schnell überlagert. „Es verwundert daher nicht, dass Volksbefragungen häufig von Projektgegner:innen initiiert werden, um ein Vorhaben zu stoppen“, so Müller.
Soll Akzeptanz für ein Projekt geschaffen und es gesellschaftlich abgesichert werden, seien frühzeitige, dialogische Beteiligungsformate wie etwa Bürger:innenforen oder kooperative Planungsprozesse deutlich besser geeignet. „Sollte es im weiteren Verlauf dennoch zu einer Bürger:innenbefragung kommen, gehen diese nach einem solchen dialogischen Prozess eher für das Projekt aus, wie zahlreiche Beispiele in Deutschland zeigen“, so Müller.
Neue Entwicklung: Volksbefragungen geraten zunehmend rechtlich ins Wanken
Neben der politischen Wirkung zeigt sich zuletzt ein weiterer Trend: Volksbefragungen werden vermehrt juristisch überprüft – und teils aufgehoben. Prominente Beispiele sind die Windkraft-Befragung in Kärnten und die Abstimmung über den S-LINK in Salzburg, die beide vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden. Auch die Volksbefragung zu Windkraftanlagen in Waidhofen an der Thaya wurde im Nachhinein als gesetzwidrig beurteilt.

Auffallend ist, dass die juristische Überprüfung keine Auswirkungen auf die konkrete Projektumsetzung hat. „Diese Entwicklung verschärft die Lage zusätzlich. Selbst wenn Volksbefragungen politisch mobilisieren und faktisch Richtungswirkung entfalten, können sie rechtlich instabil sein“, so Müller. Für Projektwerber:innen und Politik bedeutet das: Wer auf direktdemokratische Verfahren setzt, muss nicht nur kommunikativ, sondern auch juristisch äußerst präzise arbeiten und sollte zugleich prüfen, ob andere Formen der Beteiligung nicht nachhaltigere und robustere Ergebnisse liefern können.